Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABNORM GmbH., mit Sitz in A-Österreich, Archenweg 52, 6020 Innsbruck (in Folgenden: Abnorm)

Präambel

 Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen zur Anwendung, wenn und soweit nicht individualvertraglich zwischen den Parteien etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Individuell getroffene, schriftliche Abmachungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Übrigen gelten folgende Regelungen:

 

1. Allgemeines

Lieferungen, Leistungen und Angebote von Abnorm erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten Abnorm auch dann nicht, wenn diese nicht widerspricht. Selbst die Übersendung der Auftragsbestätigung ohne ausdrücklichen Widerspruch oder Nichtannahme der Geschäftsbedingungen des Kunden, gilt nicht als Anerkennung derselben. Einzig eine ausdrückliche, schriftliche Annahme der Geschäftsbedingungen des Kunden seitens Abnorm hat die Einbeziehung dieser in das Rechtsgeschäft zur Folge. In allen anderen Fällen gelten spätestens mit Angebots Annahme die vertraglichen Bedingungen von Abnorm als angenommen.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Angebot vom Kunden schriftlich angenommen und Abnorm davon in Kenntnis gesetzt worden ist. Preislisten oder Werbematerial, gleich welcher Art, sind nicht als Angebot zu werten. Werbematerial, Zeichnungen, Modellangaben und technische Daten sind bis zum Vertragsabschluss unverbindlich, bleiben in unserem Eigentum und können vom Kunden nicht ohne schriftliches Einverständnis von Abnorm in irgendeiner Form verwertet werden. Angebote von Abnorm haben, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, eine maximale Gültigkeit von 14 Tagen.

 

3. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand umfasst ausschließlich die im Angebot angeführten Waren und/oder Dienstleistungen. Folgende Leistungen, sofern nicht im Angebot schriftlich vereinbart, sind nicht inbegriffen: Frachtkosten, Montagearbeiten jeglicher Art, Einmessarbeiten mit Lasergerät, Verzollungskosten, Straßen und Parkplatzgebühren, jegliche Kontrollpflichten gegenüber vom Auftraggeber direkt beauftragte Unternehmen oder sonstige an der Baustelle tätige Unternehmen. Schäden die durch Dritte verursacht werden oder in Folge der genannten Arbeiten entstehen, können nicht Abnorm angerechnet werden.

 

4. Preise

Bei allen von Abnorm angewiesenen Preise handelt es sich um Nettopreise, sofern nicht gegenteiliges vermerkt ist. Die Preise sind daher exklusive Umsatzsteuer zu verstehen und in Euro (€) ausgedrückt.

 

5. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Nach der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Kunden muss eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme, wenn nicht anders im Angebot vereinbart, binnen spätestens 10 Tagen nach Auftragsbestätigung, per Banküberweisung, porto- und spesenfrei, auf das Konto von Abnorm erfolgen. Falls ein Ausbau vor Fälligkeit der Zahlung erfolgt ist, der Kunde keine Zahlung leistet, werden sämtliche Ausbau-, Fracht- und zusätzlich angefallene Kosten an den Kunden verrechnet. Die Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten entbindet Abnorm von jeglichen Leistungszusagen. Nach Lieferung der Produkte erfolgt die schriftliche Schlussrechnung, diese muss binnen 14 Tagen netto, mit den gleichen Bedingungen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, wie die Anzahlungsrechnung, beglichen werden. Skontoabzüge müssen schriftlich am Angebot oder gesondert vereinbart sein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden, sei es auch nur mit einer Teilzahlung, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft und es ist somit der volle Preis zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist Abnorm berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

 

6. Vertragsrücktritt

Im Falle eines Annahmeverzuges des Kunden (Punkt 5.) oder auch bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe, insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hinsichtlich des Kunden oder der Abweisung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens, sowie dann, wenn der Kunde mit einer Zahlung oder Mitwirkungspflicht in Verzug ist, ist Abnorm berechtigt, unter Setzung eines berechtigten Rücktritts durch Abnorm hat der Kunde, Abnorm eine Pönale des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von Abnorm bleiben hiervon unberührt.

 

Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges eines Kunden ist Abnorm berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen an diesen Kunden zurückzubehalten.

 

Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt er die Aufhebung des Vertrages, so hat Abnorm die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder dessen Aufhebung zuzustimmen. Im Falle der Zustimmung zur Aufhebung ist der Kunde verpflichtet, eine Pönale in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages an Abnorm zu bezahlen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Bei Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes (KSchG) gelten die §§ 5a ff KSchG, wonach der Verbraucher von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten kann, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Für die Rechtzeitigkeit des Vertragsrücktrittes ist ausreichend, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der genannten Frist vom Kunden zur Post gegeben wird und Abnorm tatsächlich zugeht. Im Falle eines Rücktritts trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Ware sowie alle weiteren für Abnorm entstandenen Kosten. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb der vorgenannten Frist ab Vertragsabschluss bekommen wird, ist ein Rücktritt nach Erfüllungsbeginn nicht möglich.

 

7. Mahn- und Inkassospesen

Ab Fälligkeit (ab 15. Tag) sind, ohne dass es einer Mahnung bedürfte, die gesetzlichen Verzugszinsen, Mahnkosten sowie alle weiteren Eintreibungsspesen jeglicher Art geschuldet, das ganze immer unbeschadet des (höheren) Schadenersatzes.

 

8. Lieferung, Transport

Die Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Sofern die Erbringung derartiger Leistungen von Abnorm erfolgt, wir eine gesonderte Rechnung ausgestellt.

 

9. Lieferzeiten

Die Lieferzeit wir von Abnorm bestimmt. Bei der Angabe der Lieferzeit handelt es sich nicht um eine fixe Vereinbarung zwischen den Kunden und Abnorm. Die Lieferzeiten können je nach Ware entsprechend variieren und nicht genau bestimmt werden, ebenfalls können Ereignisse höherer Gewalt die Lieferzeiten verändern. Sofern Lieferfristen vereinbart wurden, handelt es sich dabei nicht um Fixfristen (keine Fixgeschäfte), es sei denn, dies würde ausdrücklich und schriftlich von Abnorm bestätigt.

 

10. Geringfügige Leistungsänderungen

Unterliegt das Rechtsgeschäft nicht dem Konsumentenschutzgesetz geltend geringfügig und sonstige dem Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen von Abnorm vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch den Liefergegenstand bedingte Abweichungen.

 

11. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche des Kunden werden nach Wahl von Abnorm entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung erfüllt. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich und nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar und Preisminderung dem Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen können erst geltend gemacht werden, wenn Abnorm mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche im Verzug ist. Ausnahmen gelten bei Lieferverzögerungen von Ersatzteilen welchen von Abnorm nicht beeinflussbar sind.

 

Gewährleistungsansprüche müssen binnen eines Jahres ab Leistungserfüllung durch Abnorm gerichtlich geltend gemacht werden. Die Beweispflicht, dass der Mangel bereits zu Zeitpunkt der Leistungserfüllung vorhanden war, trifft hierbei den Kunden. Dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate ab Leistungserbringung. Bei einem unternehmensbezogenen Geschäft hat der Kunde im Sinne der §§ 377 ff UGB überdies die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind Abnorm unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich , längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird die Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Verpflichtung Abnorm, Gewähr zu leisten, erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Ein darüberhinausgehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß §§ 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungsplichten wird ausgeschlossen. Punkt 10. Der AGB gelten nicht bei Geschäften die dem KSchG unterliegen.

 

12. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Kunden bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit von Abnorm werden einvernehmlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. im Anwendungsbereich des KSchG für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.

Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit von Abnorm hat, sofern das Geschäft nicht dem KSchG unterliegt, der Kunde zu beweisen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang, sofern es sich nicht um dem KSchG unterliegende Geschäfte handelt.

 

13. Haftungsbedingungen

Wie auch immer geartete Ersatzansprüche, aus welchen Titel auch immer, insbesondere der Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens, Gewinnausfälle, sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen. Werden innerhalb der Gewährleistungsfrist, sowie Garantiezeiten ohne schriftliche Einverständnis von Abnorm, vom Kunden oder Dritten Änderungen an den von der Gewährleistung und Garantie gedeckten Teilen vorgenommen, so erlöschen alle Gewährleistungs-, Garantie- und Haftungsverpflichtungen von Abnorm.

 

14. Nachbesserungsrecht

Ist Abnorm gegenüber einer Vertragsverletzung ordnungsgemäß angezeigt worden, hat diese innerhalb angemessenen Zeitraumes ein Recht auf Nachbesserung. Nur bei einer ergebnislosen Nachbesserung kann der Kunde Abnorm im Sinne der gegenständlichen AGB belangen.

 

15. Garantien

Grundsätzlich werden 2 Jahre auf alle Pumpen und Armaturen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gewährt. Abhängig von Betriebseinsatz, Betriebszustand, vom Medium werden bei Auftragserteilung verlängerte Garantieleistungen vereinbart.

Ein Wartungsplan wird je Pumpe mitgeliefert, und muss entsprechend der Richtlinie ausgefüllt, und die Prüfungen durchgeführt werden.

Wir garantieren Sach- und fachgerechte Verarbeitung aller eingesetzten Werkstoffe. Garantiert wird auf komplette Abrasion der Beschichtung.

Wenn laut Angebot eine 10-jährige Garantie gewährt wird, muss nach 5 Jahren eine Messung von Abnorm erfolgen, sowie der Wartungsplan ausgefüllt, die Wartungen durchgeführt und somit die Anschlussgarantie von 5 Jahren gewährt werden.

 

Garantieausschlüsse: Verschleißteile, Änderung des Verwendungszwecks, Fremdarbeiten an Maschinen oder Bauteilen innerhalb der Garantiezeit, partizielle Korrosion aus Gussteilen; Lager / Dichtungen

 

16. Datenschutz, Adressänderungen und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine im Vertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von Abnorm automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.

Der Kunde ist verpflichtet, Abnorm, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen jedenfalls dann als zugegangen, sofern sie von Abnorm an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden versendet werden.

 

Technische Unterlagen sowie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets geistiges Eigentum von Abnorm. Der Kunde erhält hieran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

17. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinn des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Abnorm verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

18. Erfüllungsort, anwendbares Recht

Der Erfüllungsort sämtlicher zwischen den Parteien entstandenen Verbindlichkeiten und Leistungen ist der Firmensitz von Abnorm in Innsbruck. Für jeden zwischen den Parteien über die Auslegung, Anwendung und/oder Ausführung des vorliegenden Vertrages entstehenden Streitfall gilt zwingender Gerichtsstand jener von Abnorm. Für sämtliche Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien und ihren Rechtsnachfolger aus der bestehenden Geschäftsbeziehung ergeben gilt österreichisches Recht.

 

19. Anwendung der AGB auf andere Verträge

Diese AGB finden, sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart und soweit anwendbar, auf alle von Abnorm abgeschlossenen Verträge Anwendung.

 

20. Allgemeines

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bedingung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel, am nächsten kommt.

 

 

 

Innsbruck, am 01.01.2022

 

 

 

ABNORM GMBH.

Archenweg 52

6020 Innsbruck

 

Tel.: +43 512/56 16 66

Mobil.: +43 676/84 84 73 300

 

pumpen@abnorm.at

 

logistik@abnorm.at

 

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag 07:30-17:00 Uhr

Termine nur nach telefonischer Absprache möglich

 

 



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