Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABNORM GmbH.,

mit Sitz in A-Österreich, Archenweg 52, 6020 Innsbruck (in Folgenden: Abnorm)

 

 

1. Rechtsgrundlage

 

Grundlage der Partnerschaft ist der „Vertrag Sendungsbehandlung“ die Satzungen, das Handbuch und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abnorm GmbH. nachfolgend Abnorm genannt, welche die gesetzlichen Grundlagen CMR - Gesetz und HGB ergänzen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber, die Gültigkeit und Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abnorm gibt die Aufträge an geordnete Unternehmer weiter, das sind Spediteure bzw. Depots, andere Frachtführer bzw. auch Partner/in, System zur Auslieferung. Es wird vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung vorausgesetzt, dass mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes handelnder Frachtführer und Spediteur das ihm anvertraute Gut nach Mindeststandards befördert bzw. umschlägt oder lagert. Es handelt sich somit um Selbstverständlichkeiten.

 

 

 

2.1 Gegenstand der Verkehrsverträge - Beförderungsgut

 

Befördert werden nur Sendungen die gemäß der durch die verbindliche Vorgabe von Abnorm definierten Sendungsarten, jeweils neuester Fassung ein und zuzuordnen sind, und keinem Transportausschluss unterliegen. Dem Absender obliegt die Gewährleistung, dass der Inhalt nicht gegen geltendes Recht verstößt.

 

 

 

2.2 Allgemeine Angaben

 

Dem Absender obliegt die Gewährleistung der Richtigkeit aller für den Beförderungsvertrag relevanten Angaben insbesondere der für die Richtig- und Vollständigkeit aller Versanddokumente, aller Angaben über die Beschaffenheit der zu beförderten Sendungen sowie deren Inhalt und die der länderspezifischen Empfängerangaben im jeweiligen Bestimmungsland. Alle relevanten Daten müssen vom Kurier Partner vollständig, entsprechend den vertragsgemäßen Vorgaben, mit der durch die von Abnorm zur Verfügung gestellten Software erfasst und wie im Handbuch, Abnorm vorgegeben, rechtzeitig hinterlegt und gesendet werden.

 

 

 

2.3 Verpackung

 

Die Güter die Abnorm/Kurier zur Beförderung übergeben werden müssen so verpackt und geschützt sein, dass sie den normalen Transportbeanspruchungen standhalten, auf Rollbändern befördert werden können, ohne selbst beschädigt zu werden oder Menschen oder Gegenständen Schaden zuzufügen.

 

 

 

2.4 Zollformalitäten

 

Der Absender hat sicherzustellen, dass sämtliche Dokumente, die für die zollrechtliche Abfertigung des 1. Bestimmungslandes benötigt werden als Zolldokumente gekennzeichnet beigefügt sind. Bedingt durch die Linienführungen wird der zuständige Grenzübergang und Spediteur für die Verzollung / Begleitschein durch Abnorm oder dem zuständigen Kurier bestimmt. Das gleiche gilt auch für die zollrechtliche Abfertigung im jeweiligen Bestimmungsland (freimachen der Zollsendung). Der Absender verpflichtet sich alle im Einzelfall notwendigen Informationen und Dokumente für die Zollabwicklung zur Verfügung zu stellen und übernimmt alle Zölle, Gebühren und Abgaben sowie sonstigen Kosten laut den vorgelegten Belegen. Durch Erteilung des Auftrages an Abnorm ernennt der Auftraggeber das Beförderungsunternehmen zu seinem Zollbevollmächtigten alleine zum Zwecke der Zollfreigabe und bevollmächtigt ihn zur Ernennung eines Verzollungsagenten

 

zwecks Durchführung der Verzollung, sofern eine solche erforderlich ist. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften. Sind Verordnungen einschließlich Zollrecht, Ein- und Ausfuhr -bestimmungen und staatliche Regelungen jedes Landes. Abnorm und der beauftragte Frachtführer übernimmt den Auftraggeber bzw. Verfügungsberechtigten gegenüber keiner Haftung für Verlust, Beschädigung oder Kosten, die durch Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstanden sind.

 

 

 

2.5 Gewichtskontrollen

 

Abnorm/Kurier hat das Recht, festgestellte Gewichte oder Volumenabweichungen kostenpflichtig zu Lasten des Absenders zu korrigieren und neu zu berechnen. Grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch gemachte Gewichts- oder Volumenangaben entbinden Abnorm oder ihre Subunternehmer von der weiteren Beförderung. Der Versender haftet im Fall der vorgenannten falschen Gewichtseingabe in vollem Umfang. Ursächlich für alle sich in der Folge und/oder Rechtsfolge daraus resultierenden Ereignisse.

 

 

 

2.6 Prüfungspflicht

 

Abnorm/Kurier obliegt hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses keiner Prüfungspflicht. Abnorm ist berechtigt die Übernahme oder die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Voraussetzungen gemäß Ziff 2.3 und 2.7 gegeben sind.

 

 

 

2.7 Ausschluss von der Beförderung

 

Ausgeschlossen vom Transport sind alle Sendungen die den Spezifikationen gemäß Ziff. 2.1 nicht entsprechen; insbesondere jedoch bei unkorrekten falschen oder unvollständigen Versanddaten nicht übertragenen Versanddaten (sterbliche Überreste, verderbliche Güter, Kadaver, Carnetware wenn grenzüberschreitend, Schusswaffen, Munition und Gefahrengut).

 

 

 

3. Reklamationen: 3.1 Verlust einer Sendung

 

Äußerlich erkennbare Beschädigungen müssen sofort hei Übernahme oder Ablieferung des Transportgutes schriftlich festgehalten und Abnorm/Kurier schriftlich gemeldet werden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden und/oder (Teil)- Verluste haben spätestens binnen 7 Tagen oder sofort nach Erlangen der Kenntnis bzw. bei Reklamation durch den Empfänger, (CMR Artikel 30) zu erfolgen.

 

 

 

3.2 Eine Schadensersatzleistung

 

des Frachtführers für schuldhaft verursachte Schäden, Lieferfristüberschreitung von 24 Stunden ist mit der Höhe des Frachtentgeldes begrenzt. Weitere Schadensersatzansprüche, auch für Folgeschäden sind ausgeschlossen.

 

 

 

4. Ausliefernachweis (POD)

 

Die aus der EDV gezogenen Daten weisen die ordnungsgemäße Zustellung, mit Datum, Uhrzeit und Namen aus. Sie gilt an Stelle des Frachtbriefes. Gleiches gilt für digitalisierte Unterschrift des Empfängers und dessen Reproduktion. Die Vertragsparteien kommen überein, dass diese Unterschrift die gleiche Gültigkeit hat wie auf den Frachtbrief oder der Rollkarte. Alle Partner von Abnorm/Kurier verpflichten sich einen Auslieferungsnachweis Abnorm oder dem Absender unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Alle Ansprüche an Abnorm/Kurier müssen unverzüglich schriftlich und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.

 

 

 

5. Haftung

 

Abnorm haftet für Verlust oder Beschädigung erst dann, wenn, der Partner das Transportgut mit seinem Auftrag an Abnorm weitergibt bis zu einem Betrag von 8,33 EUR je kg des Rohgewichtes der

 

Sendung. Das gleiche gilt für Beförderungsgut im grenzüberschreitenden Verkehr, sowie für Anliegerstaaten Österreichs, sofern diese Linienanbindungen durch vertraglich Übereinkunft im Auftrag von Abnorm geführt werden. Für Schadenersatzansprüche oberhalb dieser Grenze und für Verkehrsverträge, für die anderweitig eine Versicherung besteht, finden die gesetzlichen Bestimmungen des Art. 23 Abs. 1-5 nach CMR (8,33 EUR) Anwendung.

 

 

 

5.1 Transportversicherung

 

Bei schriftlicher Auftragserteilung an Abnorm/Kurier kann vom Absender eine auf das Gut bezogene Transportversicherung pro Sendung eingedeckt werden. Die allgemeine Schadensbeteiligung des Schadensverursachers beträgt 10 % der Versicherungsleistung je Schadensfall mindestens EUR 25,00.

 

 

 

5.2 Deckungseinschränkungen

 

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Haftungsansprüche aus Schäden und Verlusten von sonstigen Gütern, soweit der Gesamtwert einen Betrag von EUR 10.000,00 pro Sendung übersteigt; aus Schäden und Verlusten von Alkohol, Textilien, Tabakwaren, EDV-, Optische- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie deren Zubehör, Dokumente sind Urkunden, soweit der Gesamtwert einen Betrag von Euro 5.000,00 pro Sendung übersteigt, -Pelzen, Umzugsgut, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Edelmetallen, Edelsteinen, echte Perlen, Geld, Telefon, Kredit-, Chipkarten und sonstigen Gegenständen, die eine geldwerte Leistung verkörpern. Hochwertige, Diebstahlgefährdete Sendungen, müssen Abnorm zur Annahme des Transportes angezeigt und dementsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Geschieht dies nicht, wird die Beförderung auf alleiniges Risiko des Versenders durchgeführt.

 

 

 

6. Leistungsumfang

 

Abnorm übernimmt die Beförderungsaufträge, hat selbst Fahrzeuge und befördert auch die Sendungen gelegentlich selbst, organisiert die weitere Versendung, Umschlag, evtl. Lagerung, Weitertransport und Ablieferung, wenn nötig, und wenn das verlangt wird und Bestandteil des Auftrages ist, auch Verzollungen oder Nachnahmeerhebungen. Eine Verpflichtung zur Überprüfung der Empfangsberechtigung beim Empfänger, am Hauptumschlagplatz (HUP), an der jeweiligen Station bzw. bei vorgegebenen Punkten des Warenumschlages durch Abnorm/Kurier oder deren Beauftragten besteht nicht.

 

 

 

7. Nachnahmen

 

Für den nationalen Versand besteht für den Kurier die Möglichkeit Sendungen als Warennachnahme auf eigenes Risiko bis zu einem Betrag von EUR 2.500 zu versenden (INKASSO). Die Warenachnahme muss dazu als solches in der dafür vorgesehenen Rubrik der EDV hinterlegt sowie dem Partner schriftlich angezeigt werden. Aus dem Frachtbrief muss eindeutig hervorgehen, dass eine Warennachnahme einzuheben ist, Nachnahmesendungen dürfen laut CMR Art.21 nur gegen Barzahlung oder gegen bestätigten Bankscheck ausgefolgt werden. Für den internationalen Versand ist die Einhebung von Warennachnahme unvereinbar mit den Gepflogenheiten eines EXPRESS Systems und daher nur beschränkt möglich. Durch versenden von Nachnahmen entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem absendenden Kurier und der auszuliefernden Station. Eine Haftung seitens Abnorm (ist ausgeschlossen) Nachnahmen sind unverzüglich an das vom absendenden Kurier bekannt zu gehende Bankkonto (Spesen zu Lasten des Versenders) zu überweisen. Aufrechnungen von Nachnahmen Partner/in, Kurier mit Forderungen an Abnorm sind ausgeschlossen.

 

 

 

8. Leistungsentgelt

 

Maßgebend für den Versand von Beförderungsgut sind die jeweils am Versandtag nach Sendungs- und Leistungsart gestaffelten gültigen Tariftabellen von Abnorm Kurier zzgl. der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. den Versicherungs- und Transportversicherungsprämie zzgl. der jeweils gültigen, gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssteuer sowie sonstiger anfallender Kosten.

 

 

 

8.1 Voluminöse Güter

 

werden nach IATA Standard ermittelt. Ist das Volumengewicht größer als das Effektivgewicht, so wird dem Frachtentgeld das Volumengewicht zugrunde gelegt. Das Volumengewicht ermittelt sich durch die Formel (Länge x Breite x Höhe in cm: 6000).

 

 

 

8.2 Sofern Sperrmaße von Einzel - Colli die Maße: Länge 3,0 m; oder Breite:1 ‚20 m oder Höhe: 1,50 m und/oder das Einzel - Colli Gesamtgewicht von 250 KG überschreiten, müssen diese bei dem betreffenden Kurier / Stationen vor Beförderungsbeginn zum Transport angemeldet werden. Sendungen mit einem Bruchgewicht von über 250 Kg müssen vorab auch Abnorm zur Annahmeentscheidung des Transportgutes über das Liniennetzwerk vorgelegt werden. Die Anmeldung bei Abnorm Kurier ist noch kein Beförderungsvertrag.

 

 

 

8.3 Sendungen, deren Annahme durch den Empfänger verweigert werden oder unzustellbar sind, erfolgt die Rücksendung auf Weisung des Absenders, kostenpflichtig.

 

 

 

8.4 Verrechnung an Dritte

 

Auch wenn den Auftraggeber andere Zahlungsbedingungen angibt (Empfänger bezahlt etc.) haftet er vorrangig für alle anfallenden Kosten, Gebühren und Abgaben.

 

 

 

9. Schriftform

 

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

 

 

10. Schlussbestimmungen

 

Sollte eine den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahekommt.

 

 

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

in Innsbruck

 

 

 

Stand 29.03.2016.

 

 

 

Gültig in der jeweils neuesten Fassung, Änderungen bleiben vorbehalten.

 

ABNORM GMBH.

Archenweg 52

6020 Innsbruck

 

Tel.: +43 512/56 16 66

Mobil.: +43 676/84 84 73 300

 

pumpen@abnorm.at

 

logistik@abnorm.at

 

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag 07:30-17:00 Uhr

Termine nur nach telefonischer Absprache möglich

 

 



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